Leistungen und Kosten

Leistungen:

Behandelt werden psychische Störungen mit Krankheitswert. Dazu zählen schwerpunktmäßig:

  • Affektive Erkrankungen, wie Depressionen und Manien
  • Zwangserkrankungen (Gedanken und Handlungen)
  • Angsterkrankungen (Phobien, Panikattacken, Agoraphobie, soziale Ängste, etc.)
  • Anpassungsstörungen (nach Scheidung, Trauerfall, Kündigung, etc.)
  • Psychosomatische Beschwerden (z. B. Somatisierungs- bzw. Schmerzerkrankung)
  • Persönlichkeitsstörungen (selbstunsicher-vermeidend, zwanghaft, etc.)

Therapiemethoden:

Kognitive Verhaltenstherapie mit:

  • Kommunikationstraining
  • Ressourcenarbeit
  • Training sozialer Kompetenzen
  • Konfrontationstherapie
  • Aufbau sozialer Kontakte und positiver Aktivitäten
  • Aufstellungsarbeit

Die kognitive Verhaltenstherapie geht davon aus, dass fehlerhaftes Verhalten in Anpassung an äußere und innere Reize erlernt wurde. In der Therapie geht es darum, das falsch Erlernte umzulernen oder sich bisher Nicht-Gelerntes anzueignen. Dabei liegt der Fokus auf dem Hier und Jetzt – der Gegenwart – und es wird konkretes Handwerkszeug erlernt, was Sie gegen Ihre Symptome einsetzen können.

Kosten:

Alle Kosten sind gesetzlich vorgegeben und entsprechen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle, weiter unten im Text.

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Grundsätzlich werden die Kosten für die Therapie von den privaten Krankenkassen und Beihilfen übernommen. Bitte erfragen Sie vor Aufnahme einer Therapie die Konditionen und ob die Kosten anteilig oder komplett übernommen werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen in Privatpraxen
Die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis werden nur in Ausnahmefällen von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in folgendem Faltblatt: Informationen zur Kostenübernahme

Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten der Psychotherapie auch selbst übernehmen. Manche sehen den Vorteil darin, dass keine psychischen Diagnosen bekannt gegeben werden. Die Kosten können Sie gegebenenfalls in der Steuererklärung bei den Sonderausgaben geltend machen.

LeistungGOP-ZifferHonorar
Psychotherapie, Probatorische Sitzung, 50 Minuten870 (3,1)135,53€
Psychotherapie, Einzeltherapie, 50 Minuten870 (3,1)135,53€
Psychotherapie, 50 Min. nach 20 Uhr, Samstag, Sonntag oder am Feiertag oder mit erhöhtem Aufwand870 (3,5)153,02€
Nicht umfassender oder vollständiger psychopathologischer Befund801 (2,3)33,51€
Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen34 (2,3)40,23€
Erhebung biographische Anamnese860 (2,3)123,34€
Diagnostik und Auswertung von Testuntersuchungen und Fragebögen857 (1,8)12,17€
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten60 (2,3)16,10€
Therapieantrag für die Krankenkasse bzw. Beihilfestelle85 (2,3)67,02€
Schreibgebühr95 (1,0)3,50€
Beratung (telefonisch oder per E-Mail) (bei Kontaktaufnahmen unter 10 Minuten)1
(2,3)
10,72€
Beratung (telefonisch oder per E-Mail) (bei Kontaktaufnahmen über 10 Minuten)1
(3,5)
16,32€
Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,1 bis 3,5-fach bzw. 135,53 € bis 153,02 €) den 2,3-fachen Satz (100,55 €) überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise nur einen Teil des Sitzungshonorars von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Bitte klären Sie dies unbedingt vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.